Spielwelt(en): | Mitraspera |
Urheber:innen: | Olav Möhring |
Mitwirkende: | |
Jahr: | 2008/2009 |
Gesetze aus Grian Quihenya
Punkt Eins
Jene, die der folgenden Taten überführt werden oder denen Zeugen diese Taten anlasten oder bei denen anderweitig der begründete Verdacht besteht, dass sie solche begangen haben innerhalb der Grenzen, in denen diese Gesetze gelten, werden von der Wache in Gewahrsam genommen bis zum Zeitpunkt, an dem ein von der Nyame bestellter Richter über ihre Sache zu Gericht sitzt.
1.Verübter oder versuchter Mord oder Totschlag an einer Person im Sinne der ”rechten und praktischen Regierung in Tir Na Lui Greine“
2.Verkrüppelung einer Person im Sinne der ”rechten und praktischen Regierung in Tir Na Lui Greine“
3.Unzucht
4.Handlungen im Dienste oder Namen der verfemten Elemente.
Punkt Zwei
Jene, die der folgenden Taten überführt werden, werden vom Hauptmann der Wache oder einem seiner Stellvertreter gehört, der daraufhin die Strafe festlegt. Beschuldigte können diese Strafe ablehnen, woraufhin sie von der Wache in Gewahrsam genommen werden bis zum Zeitpunkt, an dem ein von der Nyame bestellter Richter über ihre Sache zu Gericht sitzt.
Die Strafen, die von der Wache verhängt werden, dürfen den Gegenwert von 2 Sét oder einem Tag Zwangsarbeit oder 20 Stockhieben nicht überschreiten.
1.Ungehorsam gegenüber Anordnungen der Nyame
2.Den Elementen ungefälliges Verhalten
3.Unberechtigtes Ziehen einer Waffe
4.Unberechtigte Anwendung von Magie
5.Diebstahl, ob vollzogen oder versucht
6.Herumlungern
7.Singen von Spottliedern auf die Oberen
8.Ausschlagen von Zähnen oder Brechen von Knochen
9.Öffentlicher Aufruhr
10.Betrunkenes Gegröle
Punkt Drei
Unabhängig von den öffentlichen Strafen kann ein Geschädigter vom Schädiger die Begleichung des Schadens einfordern.